Stadtrundfahrt Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stadtrundfahrt Hamburg
– Die Gelben Doppeldecker GmbH (AGB)

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH sind freibleibend.
  2. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppedldecker GmbH zustande.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend.
  2. Die Leistungen umfassen in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung.
  3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen.

§ 3 Preis und Zahlung

Es gelten der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis und der auf dieser Grundlage ausgehandelte Zahlungsplan.

§ 4 Kündigung und Rücktritt durch den Besteller von Einzeltickets

Bis 1 Tag vor dem Gültigkeitsdatum ist eine kostenfreie Stornierung der Reservierungen an unseren regulären Hop on Hop off Touren möglich.

Am Gültigkeitstag oder bei Nichterscheinen ist leider keine Erstattung möglich. Umbuchung sind jedoch jederzeit kostenfrei möglich. Kündigt der Besteller den Vertrag vor Fahrtende oder nimmt er das Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein, sofern die Kündigung nicht auf einem Umstand beruht, den die Stadtrundfahrt Hamburg – die Gelben Doppeldecker GmbH zu verantworten hat.

§ 5 Kündigung und Rücktritt durch den Besteller bei Busanmietungen

Tritt der Käufer aus nicht vertretbaren Gründen aus dem Vertrag zurück, behält die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH, sich vor, eine Vergütung oder auch Stornogebühren zu erheben, welche sich nach Art der Leistung und der Dauer bis zum Leistungsbeginn der Leistung richtet:

- Vom 6. Tag bis zum 2. Tag vor Leistungsbeginn 70% der vereinbarten Vergütung
- Am Tag der Leistung 100 % der vereinbarten Vergütung

§ 6 Kündigung und Rücktritt durch den Beförderer

  1. Die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien, erheblich gefährdende Witterungs- und Straßenverhältnissen, Grenzschließungen und Straßensperren.
  2. Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch unverschuldete Unfälle, technische Defekte am Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung etc., ist die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH verpflichtet, ein gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Steht ein solches aus ebensolchen Umständen oder wegen mangelnder Anmietbarkeit nicht zur Verfügung, so werden die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH und der Besteller von ihren Leistungspflichten frei.
  3. In beiden Fällen hat die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH während der Beförderungszeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH eine Vergütung nach ihren üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

§ 7 Haftung

  1. Die Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH haftet für Sachschäden im Rahmen des § 23 Personenbeförderungsgesetz (Haftungsausschluss, soweit der Sachschaden Euro 1.000 je Person übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht).
  2. Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen des abgeschlossenen Beförderungsvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund seitens der Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Stadtrundfahrt Hamburg – Die Gelben Doppeldecker GmbH wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.

§ 9 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.